AGB
Unser Ziel ist, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Deshalb ist es in beidseitigem Interesse, genau zu wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass dieses Dokument eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für alle Teilnehmer am Anlass des Vertragsnehmers beinhaltet.
Anmeldung:
- Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume oder andere Leistungen bestellt und bestätigt sind. Ergänzungen und Änderungen müssen mit Schloss Marbach abgesprochen sein und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 10.00 Uhr. Verlängerung und frühere Anreisen nur nach Absprache.
Leistungen und Preise
- Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Preisangaben in der Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
- Die Preise schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie das Bedienungsgeld ein und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate, so behält sich Schloss Marbach das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
- Erhöht sich der Erzeugerpreisindex um mehr als 3% (Quelle: Statistisches Deutsches Bundesamt, Basisjahr/Monat: 2022/03) so behalten wir uns Preisanpassungen in der Regel in der Höhe der Teuerung vor.
Annullierungen
Grundsätzlich sind Schloss Marbach sämtliche Annullierungen schriftlich mitzuteilen. Es gelten die folgenden Rücktrittsfristen.
- 90 Tage oder mehr vor dem Anlass: vollständiger Rücktritt möglich;
- 90 bis 30 Tage vor dem Anlass: Berechnung von 50% der vereinbarten Leistungen (Zimmer, Tagungsräume);
- 29 Tage oder weniger vor dem Anlass: Berechnung von 80% der vereinbarten Leistungen (Zimmer, Tagungsräume);
- 9 Tage oder weniger vor dem Anlass: Berechnung von 100% der vereinbarten Leistungen (Zimmer, Tagungsräume, Verpflegung und etc.);
Diese Rücktrittsfristen gelten nicht nur für Gruppen, sondern auch für einzelne Tagungsteilnehmer. Der Veranstalter teilt dem Schloss Marbach die endgültige Teilnehmeranzahl spätestens 10 Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn mit.
Haftung
Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung durch seine Teilnehmer verursacht wurden, haftet der Auftraggeber in jedem Fall ohne Verschuldensnachweis. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet Schloss Marbach nach den Bestimmungen des BGB bis maximal € 2.500. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäss BGB (§701) nur bis zum Betrag von € 700 gehaftet.
- Soweit Schloss Marbach für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Schloss Marbach von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Für Unfälle, die bei der Ausübung der Sport- und Freizeitaktivitäten inkl. der Teambildungsprogramme auftreten, haftet Schloss Marbach nicht. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnen wir nach dem »Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen« die aktuellen Verzugszinsen.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Durch ihre Unterschrift ergeht eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Organisation, Durchführung und Kommunikation vor, während und nach der Erbringung der Leistungen des Vertrages auf der Grundlage der DSGVO.
Allgemeines
- Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebsort.